Geldwäscherei-Bekämpfung in der Schweiz mit neuen Anforderungen
Neue Auflagen für Krypto-Plattformen und Bitcoin-Broker, Revision des Geldwäscherei-Gesetzes (GWG), VSB 20 und GvW-FINMA
Neue Auflagen für Krypto-Plattformen und Bitcoin-Broker, Revision des Geldwäscherei-Gesetzes (GWG), VSB 20 und GvW-FINMA
In der Bekämpfung der Geldwäscherei setzt die Schweiz neue Standards. Laut Recherchen des Finanzportals finews.ch am 23. September 2021 müssen Bitcoin-Broker und Krypto-Plattformen verstärkte Vorkehrungen gegen Geldwäscherei treffen.
Eine weitere Änderung stellt das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) dar. Es wird voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft treten. Zwei wichtige Neuerungen sind:
Broschüre: KYC & Customer Due Diligence
Bereits am 1. Januar 2020 ist die neue Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) zusammen mit der revidierten Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) in Kraft getreten.
Einen Grund für die Gesetzesinitiativen liefert die FATF. Aus Sicht der Branche stand von Beginn an die Chance im Vordergrund, den «Enhanced Follow-up Prozess» der Financial Action Task Force (FATF) zu verlassen.
Welche Bereiche Compliance in der Finanzwirtschaft umfasst und wie Unternehmen intelligente Software-Lösungen einsetzen, erfahren Sie hier:
Key Features
Sobald neue regulatorische Vorgaben beschlossen werden, müssen Banken, Finanzinstitute und Versicherungen ihre Systematik bei der Erkennung von Compliance-Risiken überprüfen oder anpassen. Dazu gehören die Dokumentationspflichten bei der Kontoeröffnung und die Risikoklassifizierung von Kunden.
Die Anti-Geldwäscherei-Software MLDS spielt gerade bei solchen Anpassungen ihre Vorteile aus. MLDS steht für Money Laundering Detection System und ist bei Banken und Versicherungen seit Jahren im Einsatz. Das sind die Gründe:
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