Schweiz revidiert GWG und weitere AML-Verordnungen
Die Schweiz hat in den letzten Jahren mehrere regulatorische Änderungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei auf den Weg gebracht. In 2025 stehen neue Entscheidungen durch den Nationalrat zu den Themen Transparenzregister und wirtschaftlich berechtigte Personen an.
Geldwäscherei-Bekämpfung im Überblick:
- 2020: revidierte Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20)
- 2023: Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA)
- 2023: Revidiertes Geldwäschereigesetz (GWG) und Geldwäschereiverordnung (GwV)
- 2024: Abkommen mit Panama zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Bilaterale Rechtshilfeverträge gibt es seit 2018 auch mit anderen Ländern wie Indonesien und dem Kosovo.
- 2024: Antrag zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament durch den Bundesrat.
Ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sollen die Integrität der Schweiz stärken. - 2024: Offizielle Aufnahme der Tätigkeit der Swiss Financial Intelligence Public Private Partnership («Swiss FIPPP»), bestehend aus 12 Finanzinstituten und der MROS.
- Zustimmung zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter durch den Ständerat. Die Vorlage liegt dem Nationalrat vor. Die Umsetzung wird für 2025 erwartet.
Das Transparenzregister soll verhindern, dass Firmen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.