25.03.2024

Instant Payments: EU setzt neue Standards. Banken müssen handeln

Instant Payments – das sind Zahlungen von Konto zu Konto, rund um die Uhr, innerhalb von 10 Sekunden. Bisher waren Banken nicht verpflichtet, Echtzeitzahlungen anzubieten. Das ändert sich jetzt.  Am 19.03.2024 wurde die Instant-Payment-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist sollen Instant Payments für Banken und andere Zahlungsdienstleister zur Pflicht werden. Eine neue Regelung gibt es auch zu den Gebühren. Die Schweiz zieht nach und hat ehrgeizige Zeitpläne für die 50 größten Banken.  

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Der Unterschied zwischen Instant Payments und SEPA-Überweisungen

Instant Payments – auch SCT Inst oder SEPA-Echtzeitüberweisungen genannt, sind Euro-Überweisungen innerhalb der Länder des gemeinsamen europäischen Zahlungsraums. Sie ermöglichen die Überweisung von Geldbeträgen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Instant Payments werden innerhalb von 10 Sekunden gutgeschrieben, Standardüberweisungen dauern ein oder mehrere Tage.

ACTICO Instant Payment Sanktions Screening Header Broschüre
ACTICO Compliance SOLUTIONS

Sanktionslisten-Screening für Instant Payments

Die EU hat beschlossen, nach einer Übergangsfrist alle Zahlungsdienstleister in der EU und anderen Ländern zu Instant Payments zu verpflichten. Welche Herausforderungen das mit sich bringt und wie Banken sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie in unserer Broschüre.

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Instant Payments als „New Normal“

Viele Banken bieten Instant Payments an, einige allerdings nur für eingehende Zahlungen (IP-Passiv). Das soll nicht so bleiben: Zahlungsdienstleister, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, werden auch die Versendung und Entgegennahme von Sofortzahlungen in Euro anbieten müssen.

Das ist der Zeitplan für Instant Payment-Zahlungen im Euroraum:

Empfangen von Zahlungen: 09.01.2025 (IP-Passiv)
Senden von Zahlungen und IBAN Name Check: 09.10.2025 (IP-Aktiv)

Die Gebühren dürfen nicht höher sein als die Gebühren für Standardüberweisungen.

Die Konsequenzen für die Sanktionsprüfung von Instant Payments

Die neue Regelung schreibt vor, dass der  Zahlungsdienstleister die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen abgleichen muss. Die Forderung nach diesem IBAN Name Check oder Verification of Payee (VoP) soll dazu dienen, den Zahler vor einer Transaktion auf Fehler oder einen möglichen Betrug hinzuweisen.

Institute müssen ihre Kunden daraufhin prüfen, ob es sich um gelistete (sanktionierte) Personen oder Entitäten handelt. Die Prüfung ist mindestens kalendertäglich durchzuführen.

IP-Transaktionen dürfen nicht geprüft werden hinsichtlich Maßnahmen, die gemäß Artikel 215 AEUV erlassen wurden und bei denen es sich um
– das Einfrieren von Vermögen
– die Verfügungstellung von Geldern oder Ressourcen handelt.

Nicht erfasst vom Screeningverbot sind andere Maßnahmen nach Artikel 215 AEUV bzw. Maßnahmen, die im Einklang mit europäischem Recht bestehen und Bezug haben zur Geldwäschebekämpfung oder Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Auch die Prüfung auf sonstige strafbare Handlungen ist nicht erfasst.

Je nach Geschäftsmodell sieht die Welt der Banken aber anders aus. Sie entscheiden individuell, welche Zahlungen sie in Abhängigkeit vom regulatorischen Kontext und ihrer Risikobereitschaft prüfen. Faktoren sind zum Beispiel Art der Zahlung (Inland vs. Ausland), ungewöhnliche Muster (z.B. Durchlauftransaktionen), Wert der Transaktion oder Herkunft/Ziel der Zahlung (z.B. Land/Region, Art des Empfängers).

Die bankfachliche Prüfung, z.B. zur Verhinderung strafbarer Handlungen wie Betrug muss vor der Ausführung der Zahlung durchgeführt werden. Da die Sanktionsprüfung nur einen Teil des Zahlungsvorgangs ausmacht, steht dafür nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Dieses liegt zwischen 500 Millisekunden und einer Sekunde. Diese Zeitspanne erfordert eine effiziente IT-Infrastruktur und die Nutzung aller technischer Möglichkeiten, wie beispielsweise Schnittstellen-Anpassungen, Speicherung von Treffern und Abklärungen, Cache-Optimierung, Workflow- und GUI-Anpassungen.

Wie bereiten sich Banken auf die Instant-Payment-Verpflichtung vor?

Instant Payments passen gut in die Digitalisierungskonzepte der Banken. Die Krux an der Sache: Die Risiken sind höher, und IT-Systeme müssen Entscheidungen in Sekundenbruchteilen treffen. Das erfordert eine intensive Vorbereitung.

Banken, die mit ihrem Instant-Payment-Projekt schon weiter sind, berichten von mindestens sechs Monaten Vorlaufzeit für Analysen, Integration der verschiedenen Bereiche und Klärung der IT-Infrastruktur.

Dies ist eine Auswahl von Fragen, mit denen sich die Verantwortlichen in einer Bank beschäftigen:

  • Wie müssen sich das Zahlungsverkehrs- und das Compliance-System ändern, um 24/7/365 zu gewährleisten?
  • Wie lassen sich False Positives reduzieren?
  • Mit welchen Schnittstellen können Umsysteme am besten angesprochen werden?
  • Wie erfolgt das Requirements Engineering, in Eigenregie oder mit einem Dienstleister?
  • Was ist das Kerngeschäft? Gibt es Möglichkeiten, das Geschäftsmodell zu ergänzen?
  • Was sind die Ansprüche der Kunden?
  • Wie hoch ist das Risiko, dass sich die Kundenzufriedenheit verschlechtert?
  • Gibt es außer Instant Payments andere Services, die verbessert werden können?
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Das Ziel: Breite Verfügbarkeit von Euro-Instant-Payments auf EU-Ebene

Damit eine Überweisung als Echtzeit-Überweisung ausgeführt werden kann, muss auf beiden Seiten der Überweisung ein Zahlungsdienstleister, also ein Payment Service Provider (PSP) vorhanden sein, der die gleichen Regeln, Praktiken und Standards einhält („Scheme“). Für Euro-Instant Payments innerhalb von SEPA wurde 2017 vom European Payment Council das Single Credit Transfer (SCTInst)-Scheme eingeführt. Die Teilnahme der PSP an diesem Scheme ist eine wichtige Voraussetzung für die breite Verfügbarkeit von Euro-Instant Payments auf EU-Ebene.

Instant Payments in der Schweiz: Wie und ab wann?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Banken dazu verpflichtet, Instant Payments zu ermöglichen. Es geht zunächst um eingehende Zahlungen (IP-Passiv). Der Zeitplan sieht so aus:

  • Ab August 2024 für größere Banken, das sind Großbanken, Kantonalbanken und größere Regionalbanken
  • Ende 2026 für die übrigen Banken, die Kundenzahlungen abwickeln

Die Limite einer Transaktion in der Startphase sind CHF 20 000.–

Im Spätsommer 2024 werden mindestens 50 Banken, die zusammen rund 98 % der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, Instant-Zahlungen empfangen und sekundenschnell verarbeiten können.

Die Verbindung zwischen den Bankkonten stellt das von SIX im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank betriebene Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC) her. Technisch ist SIC in der Lage, Zahlungen in Echtzeit abzuwickeln. Damit Instant Payments über die gesamte Zahlungskette hinweg funktionieren, sind Anpassungen im Betrieb und in der Organisation der Schnittstellen zwischen den Banken und SIX notwendig. Mit der Veröffentlichung der fünften Generation von SIC Ende 2023 legt SIX den Grundstein für Instant Payments analog zum europäischen Standard SEPA Instant Credit Transfer.

Die 6 wichtigsten Fragen zum Instant Payment und Sanktionsscreening:

Wie wird die Verfügbarkeit des Systems definiert?
24/7 an 365 Tagen mit einer Zero-Downtime

Wie lange darf die die Antwortzeit sein?
Sie liegt bei max. 10 Sekunden und kann in Ausnahmefällen auf 20 sec. ausgedehnt werden.

Was bedeutet dies für das Sanctions Screening?
Finanzinstitute müssen mindestens kalendertäglich prüfen, ob ihre Kunden  gelistete (sanktionierte) Personen oder Entitäten sind. Dennoch müssen die Rechtsvorschriften der EU wie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, eingehalten werden.

Welche Daten prüft das Instant Payment Sanction Screening?
Das Sanctions Screening prüft Transaktionsdaten, wie IBAN, Verwendungszweck, gesperrte Banken oder Länder.

Was ist der Unterschied zur Sanktionslistenprüfung von SEPA-Überweisungen?
Das Instant-Payment-Screening gleicht Überweisungsdaten mit Sanktionslisten ab. Sobald ein „Treffer“ gefunden wird, wird die Zahlung abgelehnt. Eine manuelle Abklärung, wie bei einer Standard-Überweisung, ist nicht möglich. Um die Kundenzufriedenheit nicht zu gefährden, ist die Reduzierung von False Positives beim Instant Payment Screening noch viel wichtiger als bei SEPA-Überweisungen.

Was muss eine Sanction Screening Software leisten?
Die Instant Payment Sanktionslistenprüfung hat massive Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur, um eine Prüfung innerhalb von 500 Millisekunden bis max. einer Sekunde zu liefern. Dies erfordert Anpassungen an den Schnittstellen. Die Speicherung der Treffer und Abklärungen muss an das strenge Zeit-Regime angepasst werden. Weitere Optimierungen sind im Cache, im Workflow- und in der GUI erforderlich

Fazit

Experten gehen davon aus, dass es eines Tages keine SEPA-Überweisungen mehr geben wird, sondern nur noch Instant Payments.

Heute schon bieten Banken Instant Payments an, entweder nur für eingehende Zahlungen oder auch für ein- und ausgehende Zahlungen. Im Februar 2024 hat die EU entschieden, dass Sofortzahlungen in Euro für Verbraucher und Unternehmen in der EU und in den EWR-Ländern in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Die neuen Vorschriften werden nach einem Übergangszeitraum in Kraft treten. Das zwingt Banken und Finanzdienstleister, zu handeln.

Auch die Schweizerische Nationalbank möchte alles Notwendige unternehmen, damit Instant-Zahlungen in der Schweiz zum neuen Normal werden. Der Ausbau der technischen Infrastruktur und die Teilnahme der Banken am neuen Verfahren wird ab August 2024 erwartet. Spätestens ab 2026 werden Bankkunden Geld von ihrem Bankkonto innerhalb von Sekunden auf ein anderes Konto in der Schweiz überweisen können.

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