Die Konsequenzen für die Sanktionsprüfung von Instant Payments
Die neue Regelung schreibt vor, dass der Zahlungsdienstleister die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Namen abgleichen muss. Die Forderung nach diesem IBAN Name Check oder Verification of Payee (VoP) soll dazu dienen, den Zahler vor einer Transaktion auf Fehler oder einen möglichen Betrug hinzuweisen.
Institute müssen ihre Kunden daraufhin prüfen, ob es sich um gelistete (sanktionierte) Personen oder Entitäten handelt. Die Prüfung ist mindestens kalendertäglich durchzuführen.
IP-Transaktionen dürfen nicht geprüft werden hinsichtlich Maßnahmen, die gemäß Artikel 215 AEUV erlassen wurden und bei denen es sich um
– das Einfrieren von Vermögen
– die Verfügungstellung von Geldern oder Ressourcen handelt.
Nicht erfasst vom Screeningverbot sind andere Maßnahmen nach Artikel 215 AEUV bzw. Maßnahmen, die im Einklang mit europäischem Recht bestehen und Bezug haben zur Geldwäschebekämpfung oder Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Auch die Prüfung auf sonstige strafbare Handlungen ist nicht erfasst.
Je nach Geschäftsmodell sieht die Welt der Banken aber anders aus. Sie entscheiden individuell, welche Zahlungen sie in Abhängigkeit vom regulatorischen Kontext und ihrer Risikobereitschaft prüfen. Faktoren sind zum Beispiel Art der Zahlung (Inland vs. Ausland), ungewöhnliche Muster (z.B. Durchlauftransaktionen), Wert der Transaktion oder Herkunft/Ziel der Zahlung (z.B. Land/Region, Art des Empfängers).
Die bankfachliche Prüfung, z.B. zur Verhinderung strafbarer Handlungen wie Betrug muss vor der Ausführung der Zahlung durchgeführt werden. Da die Sanktionsprüfung nur einen Teil des Zahlungsvorgangs ausmacht, steht dafür nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Dieses liegt zwischen 500 Millisekunden und einer Sekunde. Diese Zeitspanne erfordert eine effiziente IT-Infrastruktur und die Nutzung aller technischer Möglichkeiten, wie beispielsweise Schnittstellen-Anpassungen, Speicherung von Treffern und Abklärungen, Cache-Optimierung, Workflow- und GUI-Anpassungen.