Sanktionslisten-Screening für Instant Payments

Instant Payment

Wie bereiten sich Banken auf die Instant-Payment-Verpflichtung vor?

Alle Zahlungsdienstleister in der EU und anderen Ländern sind seit 9. Januar 2025 verpflichtet, Instant Payments (IP) empfangen zu können. Ab 9.10.2025 müssen sie IP auch versenden können.

In der Schweiz mussten die größten Schweizer Banken ab August 2024 fähig sein, Instant Payments zu verarbeiten. Bis 2026 sollen andere Institute folgen.

Beim Sanktionslisten-Screening ist es nicht immer so einfach zu entscheiden, wie eine Zahlung geprüft werden muss. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, wo das sogenannte Screening-Verbot greift und wo nicht.

Diese Inhalte erwarten Sie in der Broschüre

  • Instant Payments: Die schnelle Variante der Standardüberweisung
  • Instant Payments prüfen trotz faktischem Screeningverbot?
  • 500 Millisekunden für die Sanktionslistenprüfung
  • Wie organisieren Banken eingehende Sofortüberweisungen? Ein Blick hinter die Kulissen.
  • Vergleichsalgorithmus stoppt auffällige Zahlungen
  • 5 Gründe, weshalb Banken und Finanzdienstleister die ACTICO Compliance Solutions für die Prüfung von Zahlungen einsetzen

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