ACTICO keyvisual im gegenverlauf

Sanktionslisten-Screening für Instant Payments

Instant Payment

Wie gehen Banken mit der Instant-Payment-Verpflichtung um?

Seit 2025 sind Zahlungsdienstleister in der EU verpflichtet, Instant Payments anzubieten. In der Schweiz müssen alle Banken Instant Payments bis spätestens Ende 2026 unterstützen.

 

Die eigentliche Herausforderung liegt heute nicht mehr in der Einführung von Instant Payments, sondern darin, Compliance sicherzustellen, False Positives zu reduzieren und den Kunden eine reibungslose Zahlungsabwicklung zu bieten.

Beim Sanktionslisten-Screening ist es nicht immer so einfach zu entscheiden, wie eine Zahlung geprüft werden muss. Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen, wo das sogenannte Screening-Verbot greift und wo nicht.

 

Diese Inhalte erwarten Sie in der Broschüre:
  • Instant Payments: Die schnelle Variante der Standardüberweisung
  • Instant Payments prüfen trotz faktischem Screeningverbot?
  • 500 Millisekunden für die Sanktionslistenprüfung
  • Wie organisieren Banken eingehende Sofortüberweisungen? Ein Blick hinter die Kulissen.
  • Vergleichsalgorithmus stoppt auffällige Zahlungen
  • 5 Gründe, weshalb Banken und Finanzdienstleister die ACTICO Compliance Solutions für die Prüfung von Zahlungen einsetzen

 

Nach der Eingabe Ihrer Daten können Sie die Broschüre direkt herunterladen.