Schweiz revidiert GWG und weitere AML-Verordnungen
In der Schweiz sind in den letzten Jahren mehrere regulatorische Änderungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei angelaufen. Auch in 2024 gibt es weitere Vorgaben.
Geldwäscherei-Bekämpfung im Überblick:
- Seit 2020 gelten die revidierten Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
- Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) ins Leben gerufen. Sie gilt seit Januar 2023.
- Das revidierte Geldwäschereigesetz (GWG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung wurde am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt
- Im Februar 2024 hat die Schweiz ein Abkommen mit Panama zur Bekämpfung von Finanzkriminalität getroffen. Die Eidgenossen haben in den vergangenen Jahren auch mit anderen Ländern wie Indonesien und dem Kosovo bilaterale Rechtshilfeverträge für die Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen geschlossen. Im Vordergrund steht die Bekämpfung von Delikten wie Korruption und Geldwäscherei.
- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden.