Schweiz revidiert GWG und weitere AML-Verordnungen
In der Schweiz sind in den letzten Jahren mehrere regulatorische Änderungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei angelaufen. Sie sollen das Abwehrdispositiv des Wirtschafts- und Finanzstandorts stärken. Auch in 2024 werden die Eidgenossen weitere Vorgaben zur Anti-Geldwäscherei machen.
- Seit 2020 gelten die revidierten Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
- Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (GwV-FINMA) ins Leben gerufen. Sie gilt seit Januar 2023.
- Das revidierte Geldwäschereigesetz (GWG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung wurde am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt
- Der Bundesrat hat im August 2023 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich Berechtigten, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Der Bundesrat wird die Botschaft im Jahr 2024 an das Parlament vorlegen. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten
- Im Februar 2024 hat die Schweiz ein Abkommen mit Panama zur Bekämpfung von Finanzkriminalität getroffen. Die Eidgenossen haben n den vergangenen Jahren auch mit anderen Ländern wie Indonesien und dem Kosovo bilaterale Rechtshilfeverträge für die Aufdeckung und Verfolgung strafbarer Handlungen geschlossen. Im Vordergrund steht die Bekämpfung von Delikten wie Korruption und Geldwäscherei.