Versicherungspolicen können für Geldwäscher lukrativ sein
Geldwäscher haben es nicht nur auf Banken abgesehen, um illegale Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einzuschleusen. Auch Versicherungsunternehmen sind gefährdet. Gesetzlich sind Versicherer hauptsächlich dann zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet, wenn sie Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten oder Bankgeschäfte ausführen. Ihnen ist weitgehend freigestellt, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben umsetzen. Das zwingt sie aber, ihre Prozesse genau zu analysieren, um geldwäsche-relevante Sachverhalte oder möglichen Bezug zur Terrorismusfinanzierung im Neu-, Bestands- und Leistungsgeschäft zu erkennen.
Versicherer geben deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (SARs) an die Meldestellen als Banken. Das zeigen die aktuellen Jahresberichte der Financial Intelligence Unit (FIU) und der schweizerischen MROS. Dennoch gelten für sie die identischen gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört der KYC/CDD-Prozess, also die Identifikation der Vertragspartner, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und der Abgleich gegen Sanktions- und PEP-Listen. Damit ist es aber nicht getan. Die Erkennung von geldwäsche-relevanten Sachverhalten im Neu-, Bestands- und Leistungsgeschäft ist ein Prozess, der sich immer wieder verändert. Eine Versicherung muss in puncto Geldwäsche permanent am Ball bleiben, um ungewöhnliche Vorgänge ans Licht zu bringen und weitere Ziele zu erreichen: sichere Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z. B. das Geldwäschegesetz, Prävention von Reputationsschäden und Strafen, Reduzierung von False-Positive-Meldungen und weniger manuelle Vorgänge.