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03.07.2025|

Geldwäscher haben es nicht nur auf Banken abgesehen. Sie haben auch Versicherer im Visier und wollen illegale Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einschleusen, um sie in scheinbar legale Auszahlungen zu verwandeln. Im Fokus stehen kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Einmalbeiträgen oder Produkte mit Rückkaufswert und vorzeitiger Möglichkeit zur Kündigung.
Recherchen zeigen, dass Versicherungen in Schwierigkeiten geraten, wenn ihre Geldwäsche-Prävention nicht ausreicht. Finanzaufsichten haben Strafzahlungen in Millionenhöhe verhängt, unter anderem wegen folgender Faktoren:
Versicherer geben deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (SARs) an die Meldestellen als Banken. Das zeigen die aktuellen Jahresberichte der Financial Intelligence Unit (FIU) und der schweizerischen MROS aus dem Jahr 2024. Dennoch gelten für sie die identischen gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört der KYC/CDD-Prozess, also die Identifikation der Vertragspartner, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und der Abgleich gegen Sanktions- und PEP-Listen.
Damit ist es aber nicht getan. Die Erkennung von geldwäsche-relevanten Sachverhalten im Neu-, Bestands- und Leistungsgeschäft ist ein Prozess, der sich immer wieder verändert. Eine Versicherung muss permanent am Ball bleiben, um ungewöhnliche Vorgänge ans Licht zu bringen. Auch die Bafin lässt nicht locker. Die Bekämpfung von Geldwäsche gehört zu den 10 strategischen Zielen 2026-2029.
Geldwäsche-Risiken erkennen
Software für Anti-Geldwäsche und Customer Screening hilft Versicherungen, Auffälligkeiten bei Versicherungspolicen aufzudecken, Personendaten mit Sanktions- und PEP-Listen abzugleichen und Zahlungen zu überwachen.
Um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufzudecken, wendet eine Versicherung meist den risikobasierten Ansatz an. Er wird auch von der FATF empfohlen. Jedoch unterscheiden sich die Risiken im Neugeschäft, Bestands- und Leistungsgeschäft voneinander.
Zum Neukundengeschäft gehört die Identifikation, der Sanktionslisten- und PEP-Check des Antragstellers sowie die Bonitätsprüfung. Darüber hinaus gibt es Szenarien, die eine Versicherung zu einer Geldwäsche-Prüfung veranlassen:
Ändert ein Vertragspartner sein Verhalten, kann das für eine Versicherung ein Hinweis auf Geldwäsche sein. Hier sind einige Szenarien, die Anlass geben, den Vorgang näher zu untersuchen:
Bei Anträgen auf Rückkauf oder Teilauszahlung prüft die Versicherung, ob Auffälligkeiten vorliegen, wie
Versicherungen müssen ihren Datenbestand regelmäßig gegen Sanktions- und PEP-Listen und interne Prüflisten abgleichen, um ihre Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das Problem: hohe Datenmengen. Hier geht es nicht nur um Daten von Millionen Kundinnen und Kunden, sondern auch die Daten von Vertragspartnern wie Schadenbeteiligte oder Anspruchsteller oder Begünstigte. Demgegenüber stehen Millionen von Daten auf den Sanktions- und PEP-Listen.
Wichtig ist, eine hoch-performante Customer-Screening-Software einzusetzen, die diese Menge an Daten überhaupt abgleichen kann und Übereinstimmungen zuverlässig findet.
In einigen Fällen sind diese Übereinstimmungen aber False Positives. Dass sie vom System gefunden werden, ist aus technischer Sicht wichtig und richtig. Der Wermutstropfen ist, dass Geldwäsche-Beauftragte die Daten manuell prüfen müssen. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Kunde doch nicht die Person auf der Sanktionsliste ist, war das vergeudete Zeit. Und schlimmer noch: Sie minimieren die verfügbare Zeit, um die „echten Treffer“ zu analysieren. Eine Lösung für dieses Dilemma ist, die Trefferkonfiguration auf die Bedürfnisse der Versicherung individuell einzustellen und mithilfe von Vorfiltern irrelevante Prüflisteneinträge auszuschließen.
In Deutschland haben Versicherer, die in den Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes fallen, die Pflicht, eine Compliance-Instanz zu etablieren. Als Aufsichtsbehörde agiert die BaFin, die Versicherungen in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AUA) explizit erwähnt. Obwohl Versicherer in Deutschland laut Geldwäschegesetz nicht die Pflicht haben, ein IT-gestütztes Monitoring-System einzusetzen, empfiehlt die Bafin dennoch, ein weitreichendes Monitoring einzuführen.
In der Schweiz können sich Versicherungen durch die FINMA beaufsichtigen lassen oder sich der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) anschließen. In Liechtenstein fungiert die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) als Aufsichtsbehörde.
Es ist absehbar, dass mit dem EU-Geldwäschepaket, das ab 2027 gilt, eine Verschärfung der Vorgaben verbunden ist. Das Paket besteht aus drei Rechtsakten:
Darüber hinaus gibt es von der FATF Hinweise wie die FATF Empfehlung Nr. 10 „Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden“. Hier geht es speziell um die Customer Due Diligence von Versicherungen.
Versicherungen ergreifen zunehmend Maßnahmen, um ihre Geldwäsche-Prävention zu verbessern. Zwar zwingen die regulatorischen Vorgaben zumindest in Deutschland sie nicht zu einem Monitoring-System, aber allein die Datenmenge bestehend aus Kunden- und Partnerdaten, Kontodaten, Sanktionslisteneinträgen ist praktisch nur mit modernsten Technologien beherrschbar. Hinzu kommt, dass Versicherer ungewöhnliches Kundenverhalten und Zahlungen viel detaillierter betrachten als in der Vergangenheit.
Drei Trends sind zu beobachten:
Ausführliche Infomationen erhalten Sie im Trend-Report für Versicherungen. Hier geht’s lang.
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