FRAGEN & ANTWORTEN

Instant Payments stehen vor der Tür. Banken müssen jetzt handeln.

Banken und Zahlungsdienstleister in der EU, Schweiz und Liechtenstein bereiten sich jetzt auf Instant Payments vor. Was müssen sie dabei beachten? Sie trimmen sie ihre Sanktionslistenprüfung auf Geschwindigkeit? Wo sind noch Unsicherheiten? ADWKO und ACTICO beleuchten verschiedene Aspekte der neuen Instant Payment Verordnung. Damit näheren sie sich den Fragen, die bei Zahlungsdienstleistern offen geblieben sind.

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FRAGE ADWEKO

Hallo ACTICO,

aufgrund einer neuen Verordnung setzen die EU, Schweiz und Liechtenstein strategisch auf Instant Payments. Wie ihr wisst, wird Instant Payment verpflichtend der neue Standard im Zahlungsverkehr werden. Wie am 19. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sieht die Verordnung vor, dass Zahlungsdienstleister künftig dazu verpflichtet sind, ihren Kunden an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr individuelle Zahlungen in Echtzeit anzubieten. Dies bringt Herausforderungen mit sich. Da wir langjährige Partner sind, wissen wir, dass ihr im Instant Payment schon Erfahrung gesammelt habt. Könnt ihr uns bitte einen Einblick geben, wie die Situation bei Finanzdienstleistern gerade ist?

ANTWORT ACTICO

Hallo Adweko, gern beantworte ich eure Frage.

Als Softwarehersteller arbeiten wir schon lange mit Banken und Finanzdienstleistern zusammen. Wegen des kurzen Zeitfensters bis Anfang 2025 laufen die Vorbereitungen bei den Finanzunternehmen auf Hochtouren. Instant Payments passen gut in die Digitalisierungsstrategie. Die Krux ist, dass die Risiken höher sind, IT-Systeme Entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden fällen müssen und 24/7/365 sowohl personell als auch organisatorisch gesichert sein muss. Das Ziel ist eine hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahlungsabwicklung verbunden mit einem hohen Sicherheitslevel.

FRAGE ADWEKO

Die Timeline der Verordnung ist knapp bemessen. Auf was müssen die Banken im Kontext Instant-Payment-Einführung und den Deadlines besonders achten?

ANTWORT ACTICO

Die Timeline zur Umsetzung von Instant Payments sowie der dazugehörigen Prozesse und Systeme ist durchaus sehr sportlich. Während einige Institute auf das Screening-Verbot hofften, haben andere Banken schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen und sind daher gut gerüstet. Die bankfachliche Prüfung, z.B. zur Verhinderung strafbarer Handlungen wie Betrug muss vor der Ausführung der Zahlung durchgeführt werden. Da die Sanktionsprüfung nur einen Teil des Zahlungsvorgangs ausmacht, steht dafür nur ein begrenztes Zeitkontingent zur Verfügung. Dieses liegt zwischen 500 Millisekunden und einer Sekunde. Diese Zeitspanne erfordert eine effiziente IT-Infrastruktur und die Nutzung aller technischer Möglichkeiten, wie beispielsweise Schnittstellen-Anpassungen, Speicherung von Treffern und Abklärungen, Cache-Optimierung, Workflow- und GUI-Anpassungen.

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FRAGE ADWEKO:

Könnt ihr uns aus eurer Sicht skizzieren, inwieweit sich Instant Payments von aktuellen SEPA-Überweisungen unterscheiden?

ANTWORT ACTICO:

Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Zeit, die zur Ausführung der Zahlung bleibt. Für Instant Payment ist dies sofort bzw. bleiben der Bank max. 10 Sekunden, um alle Prozesse und Prüfungen zu durchlaufen. Wohingegen SEPA-Überweisungen eine Ausführungsdauer von bis zu einem Tag haben.
Dieser Unterschied erhöht das Risiko bei Instant Payment Zahlungen enorm. Da sind strenge und zuverlässige Suchalgorithmen ein Kernthema. Für das Transaktions-Screening bedeutet das, dass eine manuelle Abklärung nicht möglich ist. Sobald ein „Treffer“ gefunden wird, wird die Zahlung automatisch abgelehnt. Um die Kundenzufriedenheit nicht zu gefährden, ist die Reduzierung von „False Positives“ beim Instant-Payment-Screening noch viel wichtiger als bei SEPA-Überweisungen.

FRAGE ADWEKO:

Da Instant Payments grundsätzlich innerhalb von 10 Sekunden abgewickelt werden, muss der entsprechende Prüfmechanismus sehr schnell sein. Wieviel Zeit benötigt die ACTICO Instant Payment Screening-Lösung zur Zahlungsprüfung?

ANTWORT ACTICO:

Unsere Instant Payment Screening-Lösung ermöglicht Freigabe oder Stopp der Verbuchung einer Zahlung innerhalb von 500 Millisekunden bis maximal 1 Sekunde. Kern ist die parallele Prüfung aus verschiedenen Blickwinkeln (Sanktionsprüfung, Geldwäschebekämpfung und Betrugsprävention).

FRAGE ADWEKO:

Da ADWEKO und unsere Kunden weltweit agieren, würde uns interessieren, welche landesspezifischen Regularien mit ACTICO Instant-Payment-Screening adressiert werden?

ANTWORT ACTICO:

In der EU gelten zum Beispiel die EU-Verordnungen 2580/2001, 881/2002, 83/2011 und weitere Durchführungsverordnungen. In der Schweiz gelten das Embargogesetz und entsprechende Verordnungen. Weltweit gelten weitere Vorschriften und die Empfehlungen der FATF. All diese Regularien finden entsprechende Berücksichtigung in unserer Instant-Payment-Screening-Lösung.

FRAGE ADWEKO:

Könnt ihr uns noch etwas mehr über den Leistungsumfang eurer Instant Payment Screening-Lösung von ACTICO erzählen?

ANTWORT ACTICO:

Ich erläutere gern, was Banken damit machen können:

  • Screening von Instant Payment Zahlungen gegen Sanktions- Embargo- und Stopp-Listen
  • Automatische Freigabe oder Ablehnung von Instant Payment Zahlungen
  • Nutzen von Tools zur systematischen Reduktion von False Positives
  • Dokumentation aller Prüfungen und Auffälligkeiten
  • Hohe Performance & Durchführung der Prüfungen unter 1 Sekunde
FRAGE ADWEKO:

Wie läuft der vorher skizzierte Prüfmechanismus in der ACTICO-Instant-Payment-Screening-Lösung detailliert ab?

ANTWORT ACTICO:

Die Software prüft Zahlungen gegen Prüflisten-Einträge. Sie hat Adapter zu öffentlichen Listen wie den EU- oder OFAC-Listen und Listen von Dow Jones und LSEG (ehemals Refinitiv). Zusätzlich können Zahlungsdaten gegen eigene Listen geprüft werden. Die Software prüft zudem Angaben zum Empfänger bzw. Auftraggeber, Zahlungsdaten und Buchungstexte. Durch den Einsatz von Machine Learning können auch unscharfe Treffer bei der Zahlungsüberwachung kosten- und risikooptimiert erkannt werden.

FRAGE ADWEKO:

Wir hören immer wieder die Befürchtung unserer Kunden, dass eine automatisierte Echtzeitprüfung zu erhöhten Zahlungsabbrüchen führt durch vermeintliche „Treffer“ im Abgleich mit den Sanktionslisten. Wie kann in diesem Zusammenhang das Kundenerlebnis mit der ACTICO-Instant-Payment-Screening-Software verbessert werden?

ANTWORT ACTICO:

Das Hauptziel ist es, die Anzahl der Zahlungsabbrüche zu minimieren, die im Zusammenhang mit den potenziellen Treffern (sog. True oder False Positives“ in der Ex-Ante-Prüfung stehen. Zur Reduktion der False Positives arbeiten wir z.B. mit Machine-Learning-Verfahren und White-/Blacklisting.

Lars Patrick Buchholz hat über 13 Jahre Erfahrung im Bankwesen. Er hat in verschiedenen Funktionen bei Kreditinstituten und in einer Unternehmensberatung gearbeitet. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Zahlungsverkehr von Banken, was sich durch seinen starken Fokus auf den Zahlungsverkehr auch in seinem Beratungsmandat widerspiegelt.

LinkedIn

Franziska Mohr ist seit rund 10 Jahren Expertin für Compliance-Lösungen bei ACTICO und unterstützt Banken und Versicherer bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten. Dazu gehört insbesondere Instant Payment.

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Möchten Sie mehr darüber wissen, wie Banken jetzt handeln müssen? Dann sehen Sie sich das komplette Webinar an.

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