03.07.2025

Versicherungen ringen um mehr Effizienz in der Geldwäsche-Prävention

Versicherungsunternehmen sind wegen ihrer Anti-Geldwäsche immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Finanzaufsichten verschiedener Länder haben Geldwäsche-Fälle oder mangelnde Prävention aufgedeckt und Strafzahlungen verhängt. Die Versicherungsbranche meldet zwar weniger Verdachtsfälle an die FIU als der Bankensektor – dennoch ist die Gefahr hoch, ein Compliance-Risiko zu übersehen. Immer mehr Versicherer entscheiden sich dafür, ihre Compliance-Systeme zu verbessern.

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Versicherungspolicen können für Geldwäscher lukrativ sein

Geldwäscher haben es nicht nur auf Banken abgesehen. Sie haben auch Versicherer im Visier und wollen illegale Vermögenswerte in den Finanzkreislauf einschleusen, um sie in scheinbar legale Auszahlungen zu verwandeln. Im Fokus stehen kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Einmalbeiträgen oder Produkte mit Rückkaufswert und vorzeitiger Möglichkeit zur Kündigung.

Warum Versicherer ins Visier der Finanzaufsicht geraten

Recherchen zeigen, dass Versicherungen in Schwierigkeiten geraten, wenn ihre Geldwäsche-Prävention nicht ausreicht. Finanzaufsichten haben Strafzahlungen in Millionenhöhe verhängt, unter anderem wegen folgender Faktoren: 

  • Ungenügende Sanktions- und PEP-Listen-Prüfung 
  • Verspätete Abgabe eine Verdachtsmeldung an die Geldwäsche-Meldestelle 
  • Nicht-Beachtung von sanktionierten Ländern  
  • Zu wenige Compliance-Mitarbeitende im Verhältnis zur Betriebsgröße  
  • Unzureichende Software, um auffällige Sachverhalte zu entdecken 
  • Mangelnde KYC-CDD-Prozesse
     

Versicherer geben deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (SARs) an die Meldestellen als Banken. Das zeigen die aktuellen Jahresberichte der Financial Intelligence Unit (FIU) und der schweizerischen MROS aus dem Jahr 2024. Dennoch gelten für sie die identischen gesetzlichen Vorgaben. Dazu gehört der KYC/CDD-Prozess, also die Identifikation der Vertragspartner, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und der Abgleich gegen Sanktions- und PEP-Listen.

Damit ist es aber nicht getan. Die Erkennung von geldwäsche-relevanten Sachverhalten im Neu-, Bestands- und Leistungsgeschäft ist ein Prozess, der sich immer wieder verändert. Eine Versicherung muss permanent am Ball bleiben, um ungewöhnliche Vorgänge ans Licht zu bringen. Auch die Bafin lässt nicht locker. Die Bekämpfung von Geldwäsche gehört zu den 10 strategischen Zielen 2026-2029

 

GELDWÄSCHE-RISIKEN ERKENNEN

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Indikatoren für Geldwäsche in der Versicherungsbranche 

Um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufzudecken, wendet eine Versicherung meist den risikobasierten Ansatz an. Er wird auch von der FATF empfohlen. Jedoch unterscheiden sich die Risiken im Neugeschäft, Bestands- und Leistungsgeschäft voneinander.

Geldwäsche-Risiken im Neukundengeschäft

Zum Neukundengeschäft gehört die Identifikation, der Sanktionslisten- und PEP-Check des Antragstellers sowie die Bonitätsprüfung. Darüber hinaus gibt es Szenarien, die eine Versicherung zu einer Geldwäsche-Prüfung veranlassen: 

  • Abschluss mehrerer kapitalbildender Verträge innerhalb kurzer Zeit 
  • Ungewöhnlich hohe Zuzahlung bei Vertragsbeginn 
  • Verlegung des Wohnsitzes in ein Hochrisikoland kurz nach Vertragsabschluss 
  • Die Ablösung eines Vertrags mit niedriger laufender Prämienzahlung durch einen Vertrag mit hoher Einmalprämie ohne Rücksicht auf Nachteile, z.B. Besteuerung oder Zinsverlust 
  • Vorrangiges Interesse des Versicherungsnehmers an der vorzeitigen Kündigung bzw. an den Rückkaufwerten 

Geldwäsche-Risiken im Bestandsgeschäft

Ändert ein Vertragspartner sein Verhalten, kann das für eine Versicherung ein Hinweis auf Geldwäsche sein. Hier sind einige Szenarien, die Anlass geben, den Vorgang näher zu untersuchen: 

  • Zuzahlung bei bestehenden Verträgen, vor allem wenn ein Dritter die Zahlung leistet 
  • Unklare Mittelherkunft bei der Rückzahlung von Darlehen 
  • Häufige Änderung des Bezugsrechts 
  • Beitragszahlung aus dem Ausland 
  • Wechsel des Versicherungsnehmers 

Geldwäscherisiken im Leistungsfall 

Bei Anträgen auf Rückkauf oder Teilauszahlung prüft die Versicherung, ob Auffälligkeiten vorliegen, wie 

  • Häufige Frühstornos oder Teilkündigungen in den ersten Versicherungsjahren 
  • Auszahlung an risikobehaftete Banken  
  • Keine Bekanntgabe der Kontoverbindung bei Auszahlung

Die Krux beim Sanktions- und PEP-Listen-Check: die riesige Datenmenge 

Versicherungen müssen ihren Datenbestand regelmäßig gegen Sanktions- und PEP-Listen und interne Prüflisten abgleichen, um ihre Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das Problem: hohe Datenmengen. Hier geht es nicht nur um Daten von Millionen Kundinnen und Kunden, sondern auch die Daten von Vertragspartnern wie Schadenbeteiligte oder Anspruchsteller oder Begünstigte. Demgegenüber stehen Millionen von Daten auf den Sanktions- und PEP-Listen. 

Wichtig ist, eine hoch-performante Customer-Screening-Software einzusetzen, die diese Menge an Daten überhaupt abgleichen kann und Übereinstimmungen zuverlässig findet. 

In einigen Fällen sind diese Übereinstimmungen aber False Positives. Dass sie vom System gefunden werden, ist aus technischer Sicht wichtig und richtig. Der Wermutstropfen ist, dass Geldwäsche-Beauftragte die Daten manuell prüfen müssen. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Kunde doch nicht die Person auf der Sanktionsliste ist, war das vergeudete Zeit. Und schlimmer noch: Sie minimieren die verfügbare Zeit, um die „echten Treffer“ zu analysieren. Eine Lösung für dieses Dilemma ist, die Trefferkonfiguration auf die Bedürfnisse der Versicherung individuell einzustellen und mithilfe von Vorfiltern irrelevante Prüflisteneinträge auszuschließen.

Nach welchen Vorgaben richten sich Versicherungen bei der Geldwäsche-Prävention?  

In Deutschland haben Versicherer, die in den Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes fallen, die Pflicht, eine Compliance-Instanz zu etablieren. Als Aufsichtsbehörde agiert die BaFin, die Versicherungen in ihren  Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AUA) explizit erwähnt. Obwohl Versicherer in Deutschland laut Geldwäschegesetz nicht die Pflicht haben, ein IT-gestütztes Monitoring-System einzusetzen, empfiehlt die Bafin dennoch, ein weitreichendes Monitoring einzuführen. 

In der Schweiz können sich Versicherungen durch die FINMA beaufsichtigen lassen oder sich der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) anschließen. In Liechtenstein fungiert die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) als Aufsichtsbehörde.

Es ist absehbar, dass mit dem EU-Geldwäschepaket, das ab 2027 gilt, eine Verschärfung der Vorgaben verbunden ist. Das Paket besteht aus drei Rechtsakten: 
AMLR – Anti-Money Laundering Regulation (EU) 2024/1624
AMLD6 – Sechste Geldwäscherichtlinie (EU) 2024/1640
AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620

Darüber hinaus gibt es von der FATF Hinweise wie die FATF Empfehlung Nr. 10 „Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden“. Hier geht es speziell um die Customer Due Diligence von Versicherungen. 

Fazit und Blick in die Zukunft: Anti-Geldwäsche in Versicherungen mit mehr Automatisierung, Verlagerung in die Cloud

Versicherungen ergreifen zunehmend Maßnahmen, um ihre Geldwäsche-Prävention zu verbessern.  Zwar zwingen die regulatorischen Vorgaben zumindest in Deutschland sie nicht zu einem Monitoring-System, aber allein die Datenmenge bestehend aus Kunden- und Partnerdaten, Kontodaten, Sanktionslisteneinträgen ist praktisch nur mit modernsten Technologien beherrschbar. Hinzu kommt, dass Versicherer ungewöhnliches Kundenverhalten und Zahlungen viel detaillierter betrachten als in der Vergangenheit.

Drei Trends sind zu beobachten: 

  1. Versicherungen definieren immer genauer, welche Geldwäsche-Szenarien es im Neu-, Bestands- und Leistungsgeschäft gibt, um eine möglichst hohe Erkennungsrate für potenzielle Geldwäsche zu haben. 
  2. Leistungsfähige Systeme zum Sanktions- und PEP-Listen-Screening sind erforderlich, um hohe Datenmengen von Kunden und Vertragspartnern zu analysieren und den Abgleich in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, zu fahren.
  3. Es gibt einen starken Trend hin zum SaaS-Betrieb Versicherungen überlegen deshalb immer öfter, ihr Anti-Money Laundering in die Cloud zu verlagern. Gründe sind:
  • Knappe Ressourcen für den On-Premises-Betrieb, so dass der Betrieb nicht ausreichend sichergestellt werden kann. 
  • Die Expertise für den First- und Second-Level Support kann durch einen Managed Service mit Hilfe eines Softwareanbieters vereinfacht werden. 
  • Auf längere Sicht versprechen sie sich Kostenvorteile beim Betrieb eine SaaS-Lösung im Vergleich zum On-Premises-Betrieb. 

Ausführliche Infomationen erhalten Sie im Trend-Report für Versicherungen. Hier geht’s lang: 

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