Der deutsche Bundestag hat am 11. Februar 2021 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) angenommen. Der bislang gültige Katalog an Straftaten, die für Geldwäsche relevant waren, wird ausgeweitet. Nach dem All-Crimes-Ansatz wird künftig jede Straftat als sogenannte Geldwäschevortat einbezogen.
Die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche soll mit diesem Gesetz weiter verbessert und sogar über die internationalen Mindestvorgaben aus der 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie hinausgehen. Der neugefasste Geldwäschestraftatbestand (§ 261 Strafgesetzbuch) wird grundsätzlich jede Straftat als sogenannte Geldwäschevortat einbeziehen (All-Crimes-Ansatz). Damit macht sich jeder strafbar, der illegal erlangtes Vermögen in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleust. Mit dem Verzicht auf den Katalog mit 22 Vortaten und der Aufnahme sämtlicher Straftaten, wird der Tatbestand erweitert und die Beweisführung erleichtert. Aus Sicht der Regierung wird eine Geldwäsche-Strafbarkeit damit deutlich häufiger als bisher greifen.
Umsetzung der 6. EU Geldwäsche-Richtlinie auf der Zielgeraden
In 2018 war die sogenannte 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie (2018/1673) über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet worden. Unter anderem wird in allen EU-Mitgliedstaaten ein Katalog aus 22 Vortaten zur Geldwäsche definiert und standardisiert. Bis spätestens 3. Juni 2021 muss sie von den beaufsichtigten Unternehmen in den EU Mitgliedstaaten eingeführt sein.
Mit dem neuen Gesetz in Deutschland wird diese Richtlinie gleichzeitig in nationales Recht umgesetzt und geht sogar noch über die Anforderungen hinaus. Es gibt allerdings auch Beobachter, die prognostizieren, dass dadurch deutlich mehr Geldwäsche-Verdachtsmeldungen zu erwarten seien und ein Vollzugsdefizit bei der Financial Intelligence Unit (FIU) vorprogrammiert sei.
FATF-Länderprüfung für Deutschland gestartet
Die Financial Action Task Force (FATF) ist die wichtigste internationale Institution zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung.
Die Mitgliedstaaten werden regelmäßig auf die Umsetzung der FATF-Standards überprüft. Die Länderprüfung in Deutschland für 2020/2021 ist gestartet. Der Fokus wird unter anderem auf dem Nachweis der Effektivität liegen. Deshalb ist der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für die deutsche Bundesregierung eine prioritäre Aufgabe.
FATF – Welche Schwerpunkte setzt Deutschland im Rahmen der FATF-Präsidentschaft?
Im Juni 2020 hat Deutschland die zweijährige FATF-Präsidentschaft übernommen. Auf der Agenda stehen unter anderem diese Themen:
- Adressieren der Herausforderungen der Covid19-Pandemie für den internationalen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Überprüfen der eigenen Evaluationsprozesse (Strategic Review)
- Stärken des globalen Netzwerks der FATF und ihrer Regionalorganisationen
- Chancen der Digitalisierung für eine effiziente Geldwäschebekämpfung
- Bekämpfung von Geldwäsche im Immobiliensektor
Konzentration auf digitale Transformation bei der Erkennung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Seit vielen Jahren beobachtet die FATF technologische Entwicklungen im Finanzdienstleistungs-Sektor und ergreift Maßnahmen, um Risiken zu adressieren, zuletzt durch die Einführung neuer Standards zu virtuellen Vermögenswerten. Die deutsche Präsidentschaft beabsichtigt, auf dieser Arbeit aufzubauen und sich auf die Chancen zu konzentrieren, die Technologie bieten kann. Dazu gehört eine Initiative zur Überwachung von Risiken und Aufzeigen von Möglichkeiten, die die digitale Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) mit sich bringt.