Indikatoren für Geldwäsche in der Versicherungsbranche
Um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufzudecken, wendet eine Versicherung meist den risikobasierten Ansatz an. Er wird auch von der FATF empfohlen. Jedoch unterscheiden sich die Risiken im Neugeschäft, Bestands- und Leistungsgeschäft voneinander.
Geldwäsche-Risiken im Neukundengeschäft
Zum Neukundengeschäft gehört die Identifikation, der Sanktionslisten- und PEP-Check des Antragstellers sowie die Bonitätsprüfung. Darüber hinaus gibt es Szenarien, die eine Versicherung zu einer Geldwäsche-Prüfung veranlassen:
- Abschluss mehrerer kapitalbildender Verträge innerhalb kurzer Zeit
- Ungewöhnlich hohe Zuzahlung bei Vertragsbeginn
- Verlegung des Wohnsitzes in ein Hochrisikoland kurz nach Vertragsabschluss
- Die Ablösung eines Vertrags mit niedriger laufender Prämienzahlung durch einen Vertrag mit hoher Einmalprämie ohne Rücksicht auf Nachteile, z.B. Besteuerung oder Zinsverlust
- Vorrangiges Interesse des Versicherungsnehmers an der vorzeitigen Kündigung bzw. an den Rückkaufwerten
Geldwäsche-Risiken im Bestandsgeschäft
Ändert ein Vertragspartner sein Verhalten, kann das für eine Versicherung ein Hinweis auf Geldwäsche sein. Hier sind einige Szenarien, die Anlass geben, den Vorgang näher zu untersuchen:
- Zuzahlung bei bestehenden Verträgen, vor allem wenn ein Dritter die Zahlung leistet
- Unklare Mittelherkunft bei der Rückzahlung von Darlehen
- Häufige Änderung des Bezugsrechts
- Beitragszahlung aus dem Ausland
- Wechsel des Versicherungsnehmers
Geldwäscherisiken im Leistungsfall
Bei Anträgen auf Rückkauf oder Teilauszahlung prüft die Versicherung, ob Auffälligkeiten vorliegen, wie
- Häufige Frühstornos oder Teilkündigungen in den ersten Versicherungsjahren
- Auszahlung an risikobehaftete Banken
- Keine Bekanntgabe der Kontoverbindung bei Auszahlung