Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II stellt die deutsche Bundesregierung die Durchsetzung von Sanktionen neu auf. Zugleich werden weitere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung auf den Weg gebracht. Die Regierung sieht dieses Gesetz als wichtiges Signal dafür, Finanzkriminalität in Deutschland entschieden einzudämmen.
Am 27. Dezember 2022 wurde das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit traten am Folgetag wichtige Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft. In diesem Beitrag erfahren Sie die wesentlichen Änderungen.