Private Wertpapier-Transaktionen von Bank-Mitarbeitenden für das Zweitschriftverfahren erfassen
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Finanzinstitute dazu, auch den privaten Wertpapierhandel ihrer Mitarbeitenden zu überprüfen, um Insiderhandel und Marktmanipulation zu vermeiden. Dies betrifft auch Wertpapierhandelsaufträge, die bei anderen Instituten, also Drittbanken wie etwa Neobrokern, abgewickelt werden. Diese Drittbanken müssen die meldepflichtigen Transaktionen an die Arbeitgeber-Bank melden. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per Briefpost, als PDF per E-Mail oder per Fax. Im Anschluss erfassen die Compliance-Abteilungen der Arbeitgeber-Banken die Daten aus den Zweitschriften größtenteils manuell. Das bindet Zeit und Ressourcen und ist fehleranfällig.