Die Zahl der Zweitschriften in Compliance steigt rasant durch die Turbulenzen am Aktienmarkt in den vergangenen zwei Jahren. In der Corona-Krise 2020 hat sich die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre in Deutschland innerhalb eines Jahres um mehr als 25 Prozent erhöht. Auch Mitarbeitende von Banken engagieren sich mehr im Aktienhandel, aber traden oft nicht über ihren Arbeitgeber sondern über Drittbanken.
Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen Arbeitgeber über Mitarbeitergeschäfte informiert sein. Ein gängiges Verfahren ist das Zweitschriftverfahren, bei dem die depotführende Bank durch den Zweitschriftenversand eine Kopie des Wertpapiergeschäfts an die Arbeitgeberbank sendet. Was bisher als manueller Prozess gut funktioniert hat, entpuppt sich in Zeiten des turbulenten Aktienmarktes aber als Show-Stopper.