Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und -richtlinie (MAD II) erfüllen

Finanzunternehmen sind in der Pflicht, Marktmanipulation aufzudecken. Sie müssen dazu Indikatoren erkennen, die auf Manipulations-Szenarien hindeuten. Die Szenarien und Indikatoren sind individuell auf die Rahmenbedingungen des Unternehmens anzupassen.

Dieses Papier untersucht die Regulierung zum Schutz vor Marktmissbrauch in der EU und der Schweiz und leitet die für Institute nötigen Maßnahmen ab.

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