Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht
Gesetzgeber in der EU arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und der Transferverordnung in nationales Recht. In Deutschland liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen vor und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 verabschiedet.
Wie bereiten sich Finanzinstitute rechtzeitig auf die neuen Anti-Geldwäsche-Gesetze vor?
Im neuen ACTICO Whitepaper sind zunächst die wichtigsten Aspekte der 4. EU-Geldwäscherichtlinie zusammengefasst. Der Praxisteil gibt Auskunft zur technischen Umgebung für die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes. Finanzinstitute können also jetzt schon Maßnahmen für die Umsetzung der Regularien einplanen.
Inhalte des Whitepapers auf einen Blick
Überblick über die neuen Anti-Geldwäsche Regularien:
- Geschäftsbeziehungen und Transaktionen überwachen
- Sorgfaltspflichten
- Register zur Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers
- Sanktionen
Meilensteine der automatischen Geldwäsche-Prävention:
- Steigende technische Anforderungen des risikobasierten Ansatzes
- Risikoklassifizierung im Know Your Customer Profil
- Prüfung von Kundendaten gegen Sanktionslisten-Einträge
- Überwachung von Finanztransaktionen
- Automatisierte Dokumentation und Historisierung
- Darstellung des Beziehungsnetzwerkes von Kunden
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