Revision des Geldwäscherei-Gesetzes für 2022 geplant
Die eidgenössischen Räte und Rechtskommissionen haben intensiv über die GWG-Vorlage diskutiert. Mitte 2022 soll das neue Geldwäscherei-Gesetz in Kraft treten. Der Schwerpunkt der Änderung liegt im Wesentlichen bei diesen beiden Punkten:
• Verifizierung der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
• Regelmässige Aktualisierung des KYC-Profils
Grundlegender Ansatz des GwG ist das „Know your Customer“ (KYC) – Prinzip. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das GwG einen unterstellten Finanzintermediär dazu, die Vertragspartei besser zu identifizieren. Dadurch soll er besser abschätzen, ob die eingesetzten Vermögenswerte legal sind oder einen kriminellen Hintergrund haben.